Das Programm von A-Z

Außerschulische bzw. außerunterrichtliche Angebote

Ein Merkmal aller geförderten Projekte ist, dass sie NICHT zum Schulunterricht gehören – sie finden also außerhalb der curricular vorgegebenen Unterrichtszeiten statt.

Schulen können Bündnispartner sein, die vor allem die Zielgruppenansprache übernehmen oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Auch Schnupperangebote an Schulen (innerhalb der Unterrichtszeit) sind förderfähig.
Eine Umsetzung von „Kultur macht stark“-Projekten im Ganztag ist in der 3. Förderphase einer der vier neuen Entwicklungsbereiche.


Bündnispartner*innen

Mindestens drei institutionelle Partnerinnen vor Ort (keine Einzelpersonen) gründen ein Bündnis für Bildung:
z. B. gemeinnützige Vereine, Kultureinrichtung, Stadtteilzentrum, Uni, Kirche, Sportverein, Schule, Kita, Migrantenselbstorganisationen…

Die Partnerinnen in einem Bündnis verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven. Beispielsweise verfügen sie über einen Zugang zur Zielgruppe, über Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Jeder Bündnispartnerin übernimmt bestimmte Aufgaben und Eigenleistungen, die in der Kooperationsvereinbarung festgelegt werden. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und Antragsstellung.


Förderantrag

Um ein kulturelles Bildungsangebot umzusetzen, können die lokalen Bündnisse für Bildung bei einem der 22 Förderer einen Förderantrag stellen. Dazu wählen sie einen Verband aus, dessen Konzept gut zu den eigenen Ideen passt und benennen einen federführenden Partner, der den Antrag über das Antragssystem stellt.
Sprechen Sie die Servicestelle an, wir helfen Ihnen gern bei Suche nach geeigneten Förderern.


Förderer

Insgesamt sind 22 bundesweite Einrichtungen als „Förderer“ aktiv: Sie führen selbst keine Maßnahmen durch, sondern fördern Angebote der kulturellen Bildung. Das heißt, die Bündnisse für Bildung beantragen Mittel bei einem der Förderer anhand des jeweiligen Konzeptes.


Förderfähige Ausgaben

Die für die Durchführung von Projekten notwendigen Ausgaben, beispielsweise Fahrtkosten, Verpflegung, Mieten und Material, können gefördert werden – außerdem Honorare, etwa für die künstlerische oder pädagogische Begleitung der Angebote und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte sowie Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche.

Ausgaben für fest in Teilzeit angestelltes Personal der Bündnispartner werden in Ausnahmefällen von einzelnen Programmpartnern gefördert.

Ausgaben (Honorare, Materialien, Mieten), die Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen die Teilnahme am Projekt ermöglichen, können zusätzlich zum Gesamtfördervolumen beantragt werden.


Fördermittel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt von 2023 bis Ende 2027 bis zu 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Programmpartner führen Ausschreibungsrunden durch, bei denen sich Einrichtungen um Fördermittel für lokale Maßnahmen der kulturellen Bildung bewerben können.

Gefördert werden Projekte ab 2000€ mit einer 100%-igen Förderung. Nach Abschluss des Projektes erhält der antragsstellende Bündnispartner zusätzlich eine Verwaltungspauschale von 7% (mindestens 500€) auf die tatsächlich geförderten Ausgaben.


Ganztag

„Kultur macht stark“-Projekte, die räumlich an Schulen stattfinden, können sowohl im offenen als auch gebundenen Ganztag durchgeführt werden. Im gebundenen Ganztag können die Projekte in den Zeitfenstern des Ganztags stattfinden – sie müssen allerdings in Zeiten außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts stattfinden. Hier sind im Einzelfall landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen hierfür an die Servicestelle.

Die Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot im Ganztag muss auf Freiwilligkeit beruhen. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, alternative Angebote des gebundenen Ganztags zu nutzen, z. B. andere Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung oder Freispiel. Außerdem muss es möglich sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler jederzeit gegen die weitere Teilnahme am „Kultur macht stark“-Projekt entscheiden können.

Infoblatt „‚Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ (2023 bis 2027): Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag“.


Initiativen

Fünf bundesweit aktive Initiativen nehmen am Programm teil. Sie leiten keine Mittel weiter, sondern bilden selbst lokale Bündnisse für Bildung. Eine Bewerbung um Fördermittel ist daher bei Initiativen nicht möglich, wohl aber eine Kooperation als Bündnispartner. Diese erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Konzeptes.


Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horte

Angebote können in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden, reguläre Betreuungsangebote dieser Einrichtungen müssen davon jedoch unberührt bleiben. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen vom Regelangebot eindeutig abgegrenzt werden (Maximaldauer 3 Monate).

Infoblatt: Voraussetzungen für eine Förderung Kitas


Kulturelle Bildung

Inhalt der Projekte ist die aktive Beschäftigung der Kinder und Jugendlichen mit Kunst und Kultur. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung ebenso wie transkulturelle* Projekte.


Konzepte

27 verschiedene Konzepte der Programmpartner bilden die inhaltliche und formale Fördergrundlage für die Projekte. Darin werden die Themen beschrieben (Tanz, Theater, Film, bildende Kunst, Leseförderung o. Ä.), die Zielgruppen differenziert (bspw. Grundschülerinnen und -schüler, Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren) und die Formate dargestellt (Ferienfreizeiten, Tagesveranstaltungen, mehrwöchige Kurse o. ä.).


Kooperationsvereinbarung

Die Zusammenarbeit der Bündnispartner wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Partner sind darin beschrieben und festgelegt.


Neue und zusätzliche Angebote

Die lokalen Angebote in „Kultur macht stark“ sorgen für ein Mehr an kultureller Bildung. Sie ersetzen keine bestehenden Aktivitäten der Bündnispartner, sondern sind neu und zusätzlich. Bereits bestehende Bildungsangebote sind damit von der Förderung ausgeschlossen.


Programmpartner*innen

Programmpartnerinnen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ sind 27 ausgewählte Förderer und Initiativen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in verschiedenen Sparten der außerschulischen Bildung verfügen.

Übersicht der Programmpartner

Sie erhalten die durch das BMBF bereitgestellten Fördermittel und leiten sie gemäß ihrer unterschiedlichen Konzepte an Bündnisse vor Ort weiter.

Alle Programmpartner stehen vor, während und nach der Antragsstellung gerne beratend zur Seite.


Risikolage

Das Programm wendet sich an Kinder und Jugendliche, die laut dem nationalen Bildungsbericht von 2020 in mindestens einer Risikolage im Elternhaus leben und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.

Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht:

  1. soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
  2. finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen)
  3. bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

Der Nachweis hierüber erfolgt nicht individuell, muss aber nachvollziehbar sein. Zum Beispiel über:

Eine heterogene Zusammensetzung der Teilnehmenden ist möglich, solange der Schwerpunkt gewahrt bleibt.


Zielgruppe

Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren, die in einer so genannten Risikolage wie Bildungsferne, Armut oder Arbeitslosigkeit im Elternhaus leben und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Migrationsgeschichte gehören ebenfalls zur Zielgruppe von lokalen Projekten in „Kultur macht stark“.

Um die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte und/oder mit Behinderung und solchen mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum an den Bildungsangeboten zu ermöglichen, können zusätzliche, notwendige Ausgaben finanziert werden.

Wenn es der Förderung der Zielgruppe dient, können auch weitere Kinder und Jugendliche in die Angebote eingebunden oder intergenerationale Konzepte umgesetzt werden.


Nicole Thies (sie/ihr)
Servicestelle „Kultur macht stark“
E-Mail: nicole.thies@lkj-lsa.de und info@kulturmachtstark-lsa.de
Telefon: 0391 / 244 51 61
Fax: 0391 / 244 51 70
Mobil: 01575 / 1300386

.lkj) — Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V.
Fachbereich ING
Brandenburger Straße 9
39104 Magdeburg

Internet: www.lkj-lsa.de